Stützpunktfeuerwehr Fischbach

Aktuelle Info`s über Rauchmelder

 

Als erstes Bundesland überhaupt in Deutschland, führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetztesregelungzur Rauchmelderpflicht in Wohnungen ein.Von Seiten desDeutschen Feuerwehrverbandes und der Feuerwehren wurde diese “Entscheidung im Sinne der Sicherheit der Menschen” sehr begrüßt. Erfahrungen aus den USA, Großbritannien und Schweden zeigen, dass durch solche Regelungen die Zahl der Brandtoten um rund 50 Prozent reduziert werden könnte.Die Regelung sah zunächst eine Rauchmelderpflicht in allen Neubauten vor. So mussten Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungsweg dienen, installiert werden. Geregelt wird diese Pflicht im §40 Wohnungen Absatz 8 der Landesbauordnung RLP (LBauO). Grundsätzlich ist der Wohnungseigentümer bzw. der Vermieter für die Einhaltung der Regelung verantwortlich und nicht ein möglicher Mieter.

 

Rauchmelderpflicht auch in Altbauten
Pünktlich zum diesjährigen Rauchmeldertag verabschiedete der Landtag am 27.06.2007 nun einen Gesetztesentwurf der SPD-Fraktion, die bestehende Regelung zu Rauchmeldern auch auf Altbauten auszudehnen. Und so den Bestandsschutz für bestehende Wohnungen aufzuheben. Die Gesetzesänderung sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren, zur Nachrüstung mit Rauchmeldern, vor. Eine Kontrolle oder Strafen bei Nichtbeachtung soll es nicht geben. Es kann jedoch nach einem Brand zu Problemen mit der Versicherung geben. Falls keine Rauchmelder installiert waren, kann die Versicherung sich auf das Gesetz berufen und die Zahlung verweigern.

  Gesetzliche Regelung in Rheinland-Pfalz

  • · Landesbauordnung RLP (LBauO): §40 Wohnungen, Abs. (8)
  • · Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
  • · Übergangsfrist für Altbauten von 5 Jahren zur Nachrüstung.
  • · Keine Kontrolle oder Strafen vorgesehen.
  • · Bei Nichtbeachtung evt. Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Landesbauordnung RLP
  • Andere Bundesländer ziehen nach
    Mittlerweile sind auch andere Bundesländer dem Beispiel von Rheinland-Pfalz gefolgt und haben Regelungen zur Rauchmelderpflicht erlassen. Direkt im Jahr 2004 folgten das Saarland und Schleswig-Holstein. Danach verabschiedeten auch Hessen (2005) und auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (2006) entsprechende Gesetze. Aus Sicht derFeuerwehrenwäre eswünschenswert, wenn es deutschlandweit eine Rauchmelderpflicht eingeführt würde und die anderen Bundesländer folgen würden.
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